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Folgen, wenn Mitarbeitende keine Sicherheitsschulung absolvieren

Praktische Erklärung zu folgen mitarbeitende ohne sicherheitsschulung für Organisationen, die sicheres Verhalten strukturell verbessern wollen.

Kürzlich aktualisiert

Von der Einsicht zur Umsetzung

Sehen Sie, wie Sie dieses Thema in ein praktisches Awareness-Programm mit Training, Phishing-Simulationen und klarem Management-Reporting übersetzen.

Gründer & Security-Awareness-Spezialist · 2LRN4

Was passiert, wenn Mitarbeitende keine Sicherheitsschulung absolvieren? Folgen auf drei Schienen: höheres Vorfallsrisiko, mögliche Haftung für Organisation und Vorstand, direkte Folgen für die Mitarbeitende. 2026 ist das nicht mehr theoretisch. Welche Folgen sind real, welche unverhältnismäßig, und wie damit praktisch umgehen?

Folge 1: höheres Vorfallsrisiko

Wer modernes Phishing nicht kennt, klickt eher. Wer AitM nicht kennt, gibt MFA-Codes auf Fake-Seite ein. Wer Meldewege nicht kennt, verschweigt Fehler.

Trifft nicht nur die Aussteigerin. Ein Klick im Finance führt zu Passwort-Diebstahl, dann zu geändertem Lieferantenkonto, dann zu fünfstelligem Verlust.

Daher: nicht „für Sie selbst“, sondern „für Team und Kunden“ wirkt besser.

Folge 2: Haftung für Organisation und Vorstand

Aufsicht prüft bei Vorfall das Awareness-Programm. Ohne nachweisbares Programm: Bußgeldrisiko zusätzlich zu Vorfallschaden.

Cbw Art. 24: persönliche Haftung Vorstand. Seit gestaffeltem Inkrafttreten 2024-2025 werden Fälle vorbereitet.

DSGVO: unzureichende Awareness als erschwerender Faktor.

Folge 3: Folgen für die Mitarbeitende

Drei häufige Muster:

  • Zugriffsbeschränkung bis Basistraining abgeschlossen ist.
  • Nicht als negativ in Bewertung, aber als Reflexionspunkt.
  • Arbeitsrechtliche Maßnahme bei nachhaltiger Verweigerung; selten und juristisch sorgfältig.

Was selten oder nie wirkt

Naming and Shaming: Widerstand ohne Verhaltensänderung.

Pflicht-Nachschulung nach Klick: untergräbt Meldekultur.

Gehalts-/Bonusabzug: meist unverhältnismäßig.

Öffentliche Nennung von Klicks: kulturell schädlich, DSGVO-rechtlich problematisch.

Was funktioniert: praxistaugliches Spektrum

Drei Schichten:

Die meisten (90 %): Erinnerung, vernünftige Frist, automatische Eskalation zu Führung bei strukturellem Aufschieben.

Spezifische Rollen/Systeme: Zugriffsbeschränkung. Onboarding, Rollenwechsel, Hochrisiko-Funktionen.

Vorstand Cbw Art. 24: harte Pflicht mit Dossier.

Sichtbar machen, was gut läuft. Lob für Abteilung mit hoher Meldequote wirkt besser als Beschämen.

Wie Sie das im Awareness-Programm verankern

Folgenmodell ausdrücklich in Richtlinie und Kommunikation.

Im AUP und Schulungspolicy: existierende Folgen benennen.

Onboarding: Basistraining an App-Freigabe koppeln.

Vorstand: separate Registrierung Cbw Art. 24.

Kontinuierliche Sichtbarkeit statt jährliche Abrechnung.

Von der Erklärung zur Lösung

Entdecken Sie, wie 2LRN4 dieses Thema in ein funktionierendes Programm mit Training, Phishing-Simulation und Management-Reporting überführt.

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Quellen

FAQ

Folgen für eine Person, die Schulung auslässt?

Drei Schienen: Vorfallsrisiko, Haftung, direkte Folgen (Zugriff, Gespräch, selten Arbeitsrecht).

Kündigung bei Verweigerung?

In NL nur in Ausnahmefällen nach juristischer Prüfung. Sichtbarkeit, Gespräch und Zugriffsbeschränkung sind besser.

Gehalts-/Bonusabzug möglich?

Selten praktikabel; bei Streit unverhältnismäßig.

Was bei Vorstand?

Cbw Art. 24: persönliche Haftung möglich. Dokumentation kritisch.

Pflicht-Nachschulung nach Klick?

Kontraproduktiv. Untergräbt Meldekultur.

Was bei Abteilung mit niedriger Quote?

Nicht individuell sichtbar; Gespräch mit Führung über Arbeitslast und Inhalt.

Risiko ohne Programm?

Erheblich unter Cbw und DSGVO; Bußgelder und persönliche Vorstandshaftung möglich.

Externe Quelle: European Commission - NIS2 Directive

Nächster Schritt

Nutzen Sie diesen Artikel als Grundlage und sehen Sie anschließend, wie 2LRN4 das Thema praktisch in Zielgruppensegmentierung, Training und Reporting übersetzt.