Was passiert, wenn Mitarbeitende keine Sicherheitsschulung absolvieren? Folgen auf drei Schienen: höheres Vorfallsrisiko, mögliche Haftung für Organisation und Vorstand, direkte Folgen für die Mitarbeitende. 2026 ist das nicht mehr theoretisch. Welche Folgen sind real, welche unverhältnismäßig, und wie damit praktisch umgehen?
Folge 1: höheres Vorfallsrisiko
Wer modernes Phishing nicht kennt, klickt eher. Wer AitM nicht kennt, gibt MFA-Codes auf Fake-Seite ein. Wer Meldewege nicht kennt, verschweigt Fehler.
Trifft nicht nur die Aussteigerin. Ein Klick im Finance führt zu Passwort-Diebstahl, dann zu geändertem Lieferantenkonto, dann zu fünfstelligem Verlust.
Daher: nicht „für Sie selbst“, sondern „für Team und Kunden“ wirkt besser.
Folge 2: Haftung für Organisation und Vorstand
Aufsicht prüft bei Vorfall das Awareness-Programm. Ohne nachweisbares Programm: Bußgeldrisiko zusätzlich zu Vorfallschaden.
Cbw Art. 24: persönliche Haftung Vorstand. Seit gestaffeltem Inkrafttreten 2024-2025 werden Fälle vorbereitet.
DSGVO: unzureichende Awareness als erschwerender Faktor.
Folge 3: Folgen für die Mitarbeitende
Drei häufige Muster:
- Zugriffsbeschränkung bis Basistraining abgeschlossen ist.
- Nicht als negativ in Bewertung, aber als Reflexionspunkt.
- Arbeitsrechtliche Maßnahme bei nachhaltiger Verweigerung; selten und juristisch sorgfältig.
Was selten oder nie wirkt
Naming and Shaming: Widerstand ohne Verhaltensänderung.
Pflicht-Nachschulung nach Klick: untergräbt Meldekultur.
Gehalts-/Bonusabzug: meist unverhältnismäßig.
Öffentliche Nennung von Klicks: kulturell schädlich, DSGVO-rechtlich problematisch.
Was funktioniert: praxistaugliches Spektrum
Drei Schichten:
Die meisten (90 %): Erinnerung, vernünftige Frist, automatische Eskalation zu Führung bei strukturellem Aufschieben.
Spezifische Rollen/Systeme: Zugriffsbeschränkung. Onboarding, Rollenwechsel, Hochrisiko-Funktionen.
Vorstand Cbw Art. 24: harte Pflicht mit Dossier.
Sichtbar machen, was gut läuft. Lob für Abteilung mit hoher Meldequote wirkt besser als Beschämen.
Wie Sie das im Awareness-Programm verankern
Folgenmodell ausdrücklich in Richtlinie und Kommunikation.
Im AUP und Schulungspolicy: existierende Folgen benennen.
Onboarding: Basistraining an App-Freigabe koppeln.
Vorstand: separate Registrierung Cbw Art. 24.
Kontinuierliche Sichtbarkeit statt jährliche Abrechnung.
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Quellen
- Cyberbeveiligingswet (offizieller Text, NL)
- Niederländische Datenschutzbehörde (AP)
- RDI: NIS2/Cbw-Aufsicht
FAQ
Folgen für eine Person, die Schulung auslässt?
Drei Schienen: Vorfallsrisiko, Haftung, direkte Folgen (Zugriff, Gespräch, selten Arbeitsrecht).
Kündigung bei Verweigerung?
In NL nur in Ausnahmefällen nach juristischer Prüfung. Sichtbarkeit, Gespräch und Zugriffsbeschränkung sind besser.
Gehalts-/Bonusabzug möglich?
Selten praktikabel; bei Streit unverhältnismäßig.
Was bei Vorstand?
Cbw Art. 24: persönliche Haftung möglich. Dokumentation kritisch.
Pflicht-Nachschulung nach Klick?
Kontraproduktiv. Untergräbt Meldekultur.
Was bei Abteilung mit niedriger Quote?
Nicht individuell sichtbar; Gespräch mit Führung über Arbeitslast und Inhalt.
Risiko ohne Programm?
Erheblich unter Cbw und DSGVO; Bußgelder und persönliche Vorstandshaftung möglich.
Externe Quelle: European Commission - NIS2 Directive